AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 10.09.2025

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der KG Handel GmbH (nachfolgend „wir“ oder „Verkäufer“) und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen (B2C) als auch gegenüber Unternehmer:innen (B2B). Für Unternehmer gelten ergänzend gesondert gekennzeichnete Bestimmungen.

2. Vertragspartner und Kontakt

KG Handel GmbH, Robert-Bosch-Straße 1a, 85296 Rohrbach, Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführerin: Zeliha Karakösem

Telefon: +49 8442 9684801

E-Mail: info@lasertec.info

USt-IdNr.: DE368856919

3. Begriffsbestimmungen

(1) Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande durch:

unsere ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail (Auftragsbestätigung), oder die Auslieferung der Ware, oder bei sofortigen Zahlungsarten (z. B. PayPal, Kreditkarte) durch die Zahlungsbestätigung, sofern diese als Annahme ausgestaltet ist.

(4) Der Vertragstext wird von uns nicht dauerhaft gespeichert. Der Kunde kann die Bestelldaten vor Absenden der Bestellung speichern oder ausdrucken.

5. Kundenkonto und B2B-Registrierung

(1) Für bestimmte Funktionen des Shops kann eine Registrierung erforderlich sein.

(2) Bei B2B-Registrierungen behalten wir uns vor, die Unternehmereigenschaft anhand geeigneter Nachweise (z. B. USt-IdNr., Gewerbenachweis) zu überprüfen.

(3) Ein Anspruch auf Freischaltung eines B2B-Kontos besteht nicht.

6. Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Gegenüber Verbraucher:innen enthalten die Preise die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

(3) Gegenüber Unternehmer:innen verstehen sich Preise – sofern nicht anders ausgewiesen – netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(4) Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.

(5) Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können zusätzliche Steuern, Zölle oder Gebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.

7. Zahlungsbedingungen

(1) Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.

(2) Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten nach Bestellwert, Bonitätsprüfung oder Lieferadresse auszuschließen.

(3) Rechnungszahlung für Unternehmer erfolgt nur nach vorheriger Freigabe.

8. Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in die jeweils im Shop angebotenen Länder.

(2) Lieferzeiten werden produktabhängig im Shop angegeben.

(3) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Gefahrübergang

(1) Gegenüber Verbraucher:innen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.

(2) Gegenüber Unternehmer:innen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(3) Offensichtliche Transportschäden sind möglichst unverzüglich beim Zusteller zu reklamieren und uns mitzuteilen.

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

(2) Gegenüber Unternehmer:innen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

11. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Gegenüber Verbraucher:innen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Neuware zwei Jahre ab Ablieferung.

(3) Gegenüber Unternehmer:innen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

(4) Für Unternehmer gilt § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht).

(5) Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

12. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für:

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

(1) Verbraucher:innen steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu.

(2) Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei individuell angefertigten Waren (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(3) Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular sind integraler Bestandteil dieser AGB.

(4) Unternehmer:innen steht kein Widerrufsrecht zu.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in unserer Datenschutzerklärung abrufbar.

15. Urheberrechte

Alle Inhalte auf granitoria.de (Texte, Bilder, Grafiken, Layout) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.

(3) Ist der Kunde Unternehmer:in, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz.

18. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Erweiterte B2B-Bestimmungen (für Unternehmerkunden)

Diese Regelungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB.

1. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Unternehmer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Offensichtliche Mängel sind uns spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt.

2. Verjährungsverkürzung für Unternehmer

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

3. Selbstbelieferungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, von einem Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz ordnungsgemäßem Deckungsgeschäft selbst nicht rechtzeitig beliefert werden und die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben.

Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

4. Lieferzeiten und höhere Gewalt

Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse, insbesondere bei:

Arbeitskämpfen

Betriebsstörungen

Energieausfällen

Rohstoffknappheit

Transportstörungen

behördlichen Maßnahmen

Fällen höherer Gewalt

Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt.

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Unternehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt – Erweiterte Sicherung

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Zur Sicherung unserer Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt alle Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

7. Preise bei Sonderanfertigungen

Bei individuell gefertigten Produkten nach Kundenzeichnung oder Kundenspezifikation behalten wir uns vor, Mehrkosten zu berechnen, wenn:

- nachträgliche Änderungswünsche erfolgen

- technische Anpassungen erforderlich sind

- zusätzliche Fertigungsschritte notwendig werden

8. Annahmeverzug

Kommt der Unternehmer in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.

9. Montageleistungen

Sofern Montageleistungen vereinbart werden, gelten diese als Werkleistungen.

Der Kunde hat die für die Montage erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:

Zugänglichkeit der Montagestelle

Bereitstellung technischer Informationen

Sicherstellung bauseitiger Voraussetzungen

Wartezeiten und zusätzliche Aufwendungen, die durch fehlende Voraussetzungen entstehen, können gesondert berechnet werden.

Sonderregelung für individuell gefertigte Waren (Sonderfertigung nach Kundenvorgaben)

(1) Bei Waren, die nach individuellen Kundenspezifikationen, Zeichnungen oder besonderen Vorgaben gefertigt werden, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

(2) Der Kunde ist bei Sonderanfertigungen grundsätzlich zur Abnahme und Bezahlung der vereinbarten Leistung verpflichtet, sobald die Produktion begonnen wurde oder die Fertigung auf Basis der kundenseitig freigegebenen technischen Unterlagen erfolgt.

(3) Nachträgliche Änderungswünsche nach Produktionsstart können von uns abgelehnt oder nur gegen Berechnung des entstehenden Mehraufwandes umgesetzt werden.

(4) Storniert der Unternehmer eine Sonderfertigung nach Produktionsbeginn, sind wir berechtigt, den bis dahin entstandenen Fertigungsaufwand sowie entgangenen Gewinn in angemessener Höhe zu verlangen. Als Mindestschaden können 30 % des Netto-Auftragswertes angesetzt werden, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.

(5) Produktionsbeginn ist insbesondere gegeben, wenn:

- Material beschafft wurde

- Fertigungszeichnungen freigegeben wurden

- Maschinenbelegung erfolgt ist

- oder mit der Bearbeitung des Werkstücks begonnen wurde

Haftung bei kundenseitigen Vorgaben und Zeichnungen

(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit sämtlicher übermittelter Vorgaben, Zeichnungen, Skizzen oder Spezifikationen verantwortlich.

(2) Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen auf technische Richtigkeit, Funktionstauglichkeit oder konstruktive Mängel zu überprüfen, sofern keine gesonderte Prüfvereinbarung getroffen wurde.

(3) Sollten sich während der Fertigung Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit ergeben, werden wir den Kunden informieren. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Fertigung erfolgt anschließend durch den Kunden.

(4) Für Schäden oder Mehrkosten, die auf fehlerhafte, unvollständige oder ungeeignete Kundenangaben zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.

(5) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf Vorgaben, Zeichnungen oder Anweisungen des Kunden beruhen.

Montageleistungen, Passungsrisiken und bauseitige Voraussetzungen

(1) Bei Montageleistungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die örtlichen und technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Montagearbeiten erfüllt sind.

Hierzu zählen insbesondere:

- reie und sichere Zugänglichkeit der Montagestelle

- geeignete Untergründe und tragfähige Konstruktionen

Bereitstellung notwendiger Anschluss- und Befestigungsmöglichkeiten

Einhaltung geltender Sicherheitsvorschriften am Montageort

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Montagebeginn alle relevanten Maße, Baugegebenheiten und technischen Anschlussbedingungen zu prüfen und freizugeben.

(3) Für Passungsprobleme, die auf bauseitige Abweichungen, nachträgliche Änderungen oder unzureichende Maßangaben zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.

(4) Mehrkosten, die durch fehlende, unzureichende oder fehlerhafte bauseitige Voraussetzungen entstehen, können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

(5) Wartezeiten, Anfahrtszeiten oder zusätzliche Arbeitsaufwendungen, die durch Umstände außerhalb unseres Verantwortungsbereichs entstehen, gelten als vergütungspflichtige Zusatzleistung.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz

(1) Angaben zu Korrosionsbeständigkeit, Haltbarkeit oder Schutzwirkung beziehen sich auf die jeweils angewandten Standardverfahren und stellen keine verbindliche Haltbarkeitsgarantie dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(2) Die Wirksamkeit von Oberflächenbehandlungen kann von äußeren Einflüssen abhängig sein, insbesondere von:

- mechanischer Beanspruchung

- chemischen Einwirkungen

- Witterungsbedingungen

nachträglicher Bearbeitung oder Beschädigung der Beschichtung

unsachgemäßer Lagerung oder Montage

(3) Bei feuerverzinkten oder beschichteten Bauteilen können fertigungsbedingt geringfügige optische Abweichungen auftreten, die keinen Mangel darstellen, soweit die Funktion und Schutzwirkung nicht wesentlich beeinträchtigt sind.

(4) Für Schäden an Oberflächen, die nach Übergabe durch Transport, Montage oder äußere Einwirkungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

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